Zwangseinwilligung à la Twitter

Die eMail mit der Mitteilung über neue AGB bei Twitter

Die eMail mit der Mitteilung über neue AGB bei Twitter

Sehr fragwürdig, liebes Twitter!

Nachdem ich mich kürzlich über die neuen Datenschutzbedingungen von WhatsApp beschwert habe, muss ich nun einen interessanten Schachzug von Twitter erwähnen. Wie ihr wisst, bin ich mit @chjuengling ein mäßig eifriger Twitter-Nutzer. Dass ein Unternehmen gelegentlich mal seine AGB ändert, ist auch nicht ungewöhnlich. Es ist jedoch durchaus Usus, die Anwender auf die Änderung hinzuweisen, bevor sie in Kraft tritt. Möglicherweise ist es sogar gesetzlich verpflichtend, keine Ahnung. Immerhin, das hat WhatsApp vorbildlich gemacht!

Twitter hingegen schickte mir heute Nacht, genau genommen am 1. Oktober 2016 um 3:01 h Ortszeit, eine Mail mit dem Hinweis auf die “überarbeiteten” AGBs. Dabei finde ich diese Formulierung sehr bedenklich:

Wenn Du unsere Services am oder nach dem 30. September 2016 nutzt, erklärst Du Dich mit den Änderungen einverstanden.

Fassen wir also zusammen: Twitter hat seine AGBs geändert und mir am 1.10.2016 mitteilt, dass ich durch meine Nutzung am 30.9.2016 diesen AGBs längst zugestimmt hätte.

Sehr fragwürdig, liebes Twitter!

Ähnliche Artikel:

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

8 − sieben =