Die Schuldfrage ist geklärt

Letzte Änderung am 26. Mai 2019 by Christoph Jüngling

Ich verwende im Moment ja auch Online-Werbung auf meiner Website. Und ich gebe auch zu, dass ich bereits Werbeblocker verwendet habe. Das klingt wie ein Widerspruch, aber wie der Titel dieses Blogs ja schon aussagt, hat halt jedes Ding seine zwei Seiten. Ich hatte nämlich seinerzeit überhaupt erst damit angefangen, Adblocker zu installieren, weil mich die Flickerflacker-Werbung so massiv gestört hat, dass ich kaum noch die eigentlich interessanten Inhalte wahrgenommen habe.

Stopschild (Symbolbild)
Foto: knerri61, Lizenz: CC0 Public Domain

Wie Netzpolitik berichtet, sind die bösen Adblocker Schuld daran, dass Donald Trump Präsident geworden ist. Das sagt zumindest der Zeitungsverleger-Verband Nordrhein-Westfalen. Immerhin ist der Verband ehrlich in seinem Bemühen, Klarheit in die Sache zu bringen (alle Zitate sind Auszüge aus dem PDF). Gleich im ersten Absatz geht es zur Sache:

Es geht um den Konflikt zwischen Online-Medien und Softwareherstellern, die gezielt die Integrität von Online-Medien zerstören und deren Refinanzierung untergraben. Ohne diese finanziellen Grundlagen ist jedoch die Vielfalt und Qualität insbesondere lokaler journalistischer Angebote bedroht.

Wer den Text im PDF geschrieben hat, ist mir nicht bekannt. Allerdings scheint das technische Verständnis dieses Autors wenig ausgeprägt zu sein. Er oder sie schreibt zur Funktionsweise von Adblockern:

AdBlocker blockieren die Steuerbefehle des Softwareprogramms des Webseitenbetreibers, mit dem Werbeinhalte aufgerufen werden.

Also mit dem Softwareprogramm (ein hübscher Pleonasmus) des Webseitenbetreibers werden Werbeinhalte aufgerufen? So so. Darunter darf man wohl den Webserver verstehen. Dessen “Steuerbefehle” werden blockiert, das klingt zumindest interessant. Wie kommt man denn da ran? Ist da etwa ein Hacker im Spiel?

Oder ist vielleicht das HTML gemeint, das ja bekanntermaßen interpretiert wird und daher mit einiger Fantasie als “Steuerbefehle” angesehen werden kann? Vielleicht sollte man hinzufügen, dass die Werbebanner (“Ads”), um die es hier geht, nicht vom Webserver, sondern vom Webbrowser nachgeladen werden, und auch, dass der Adblocker als Plugin in eben diesem Browser läuft, nicht auf dem Server bei dem Webseitenbetreiber.

Wie man allerdings HTML als Computerprogramm fehlinterpretieren kann, ist mir schleierhaft:

Sie manipulieren vielmehr das „Programmsignal“, in dem der Ablauf des Softwareprogramms des Webseitenbetreibers aktiv verändert wird. Darin liegt sowohl ein unmittelbarer Eingriff in eine fremde gewerbliche Leistung als auch eine unzulässige Umarbeitung eines Computerprogramms gem. §69 d UrhG.

Ein “Programmsignal” klingt wie eine kreative Vermischung von Radio und Software, diesen Fachbegriff habe ich noch nie zuvor gehört. Eine “Umarbeitung eines Computerprogramms” kann allerdings kaum unterstellt werden, da HTML nun eben mal kein Computerprogramm ist. Und wenn der Adblocker, wie weiter oben in dem Dokument beschrieben, “technisch gesehen (…) permanent den gesamten Browserverkehr eines Nutzers (prüfen) und (…) Pfad- und Dateinamen blockiert”, dann haben wir es hier ja wohl ganz klar mit übertragenen Daten zu tun. Und nochmal: Der Ablauf des Softwareprogrammes des Webseitenbetreibers (also Webservers) wird durch ein Plugin in meinem Browser bestimmt nicht verändert!

Lustig wird es dann im Bereich der Rechtfertigungen. Als “Bildung” gilt doch gemeinhin das aufgebaute Wissen. Die Stellungnahme behauptet jedoch, dass Anzeigen einen “bildungsfördernden Einfluss auf den Leser hinsichtlich des jeweiligen Sachgebietes” haben. Ich bin baff. Kann mir mal jemand erklären, wie meine (Schul-) Bildung durch das Lesen von Werbung gefördert werden soll?

Aber wenn ich mal von den inhaltlichen und logischen Fehlern absehe (lies ruhig weiter im PDF, es kommt noch doller), kommt mir das vor, als ob ich als Leser gezwungen werden soll, bestimmte Inhalte wahrzunehmen, wenn ich bestimmte andere Inhalte sehen möchte. Immer wieder wird von der Freiheit der Werbetreibenden geredet, und dabei die Freiheit des Konsumierenden völlig unter den Tisch gekehrt. Und wie steht es mit Artikel 5 des Grundgesetzes? “Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.” Ich glaube, dass eine frei zugängliche Website sicher als “allgemein zugängliche Quelle” bezeichnet werden kann. Und wenn Werbebanner mich daran hindern, mich aus dieser Quelle zu unterrichten, dann ist dieser Werbebanner folglich grundgesetzwidrig :-)

Wenn das Motto also “ganz oder gar nicht” lautet, dann wäre eine Paywall oder ein Aussperren wie bei bild.de (bei deaktiviertem JavaScript) doch eine akzeptable Lösung. Mal ehrlich, wenn die Inhalte wirklich so gut sind, dann wird sich jeder Leser doch gerne die zusätzliche Bildung in Form von Werbebannern reinziehen.

Sicher ist es schwierig, ein Online-Medium rentabel zu führen. Das war und ist bei gedruckten Exemplaren vermutlich leichter. Aber die zwangsläufige Verknüpfung von redaktionellem Text und der auf dem selben Blatt gedruckten Werbung unreflektiert auf die Online-Situation zu übertragen, finde ich ein wenig weltfremd. Ich gebe ja zu, dass ich mir mit meiner Website auch gern ein paar Kröten hinzu verdienen würde. Aber dass ich ein Recht darauf hätte, dass ich meinen freiwillig und kostenlos angebotenen Inhalt refinanziert bekomme, das überrascht mich doch sehr. Ich werde jedenfalls niemanden aussperren, der meine bildungstechnisch wertvolle Werbung nicht sehen möchte.

Ähnliche Artikel:

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

fünf + 17 =