Vorbildlich! Heise zum Leistungsschutzrecht.

Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden.

Heise Zeitschriften Verlag, “In eigener Sache”, 4.3.2013

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