Menschenlesbar

Oft liegt die Herausforderung darin, Dinge maschinenlesbar zu gestalten, denn ein Mensch, so glaubt man, könne ja schließlich alles lesen, was ein anderer geschrieben hat. Doch es gibt auch Gründe, es genau umgekehrt zu halten: Manche Dinge sollen zwar von Menschen, aber nicht von Maschinen (sprich: Programmen) gelesen werden können.

Die Angaben im Impressum einer geschäftlich genutzten Website zum Beispiel sind in aller Regel hervorragend geeignet, um Werbefirmen mit interessanten weil zielgruppenspezifischen Adressdaten zu versorgen. Leider schreibt das Gesetz in Deutschland vor, dass die komplette Adresse und weitere Kontaktdaten im Impressum zu stehen haben.

Es steht aber meines Wissens nirgendwo, dass diese maschinell auswertbar sein müssen. Sie müssen nur “leicht” zu erkennen sein. Manche Urteile scheinen sogar die Anzahl Klicks von der Homepage zum Impressum festzulegen, ebenso die Begriffe, unter denen selbiges dann erreichbar sein muss. Das alles dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern arbeitet auch denen in die Hand, die meine Adressen für von mir nicht gewünschte Zwecke verwenden wollen.

Aus diesem Grunde bin ich dankbar für den Tipp, den ich heute bekam: https://privacy-captcha.com

Schauen Sie es sich an, mehr muss man wohl nicht dazu sagen.

 

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