Urheberrechtsabgabe und Kindergeld

Letzte Änderung am 2. Juli 2016 by Christoph Jüngling

An den Tanksäulen sieht man Aufkleber, auf denen darauf hingewiesen wird, dass von dem Literpreis ein bestimmter Betrag auf die Mineralölsteuer entfällt. Ein sicher nicht ganz unberechtigter Hinweis, dass die Mineralölgesellschaften nicht allein Schuld an den Benzinpreisen sind.

Leider findet man solche Aufkleber weder auf Speicherkarten, noch auf USB-Sticks, Digitalcameras oder DVD-Brennern. Dabei wäre es sicher berechtigt, auch hier bei jeder Verwendung darauf hinzuweisen, wer an der bloßen Existenz dieser Geräte mitverdient. Denn die übliche Argumentation der GEMA ebenso wie der GEZ ist diese: Sobald das Gerät für die Anfertigung einer Kopie bzw. für den Empfang eines Programms vorhanden ist, müssen auch die entsprechenden Gebühren gezahlt werden, denn man könnte ja …

David Kriesel hat in seinem Artikel (EDIT: Link entfernt, da dieser ins Leere lief) über Urheberrechtsabgaben auf Hardware den festen Betrag auf bestimmte Produkte sowie die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis herausgerechnet und die Urheberrechtsabgabe zu diesen Nettopreis (= 100 %) in Beziehung gesetzt. Er kommt auf Aufschläge zwischen 25 und 311 %! Und nicht nur er fragt sich im Sinne der obigen Argumentation, warum er eigentlich noch kein Kindergeld bekommt (Zitat):

Nicht dass ich Kinder hätte, aber das Gerät ist vorhanden.

:-)

(Foto: iStockphoto / anaken2012)

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