Vorbildlich! Heise zum Leistungsschutzrecht.

Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden.

Heise Zeitschriften Verlag, “In eigener Sache”, 4.3.2013

Ähnliche Artikel:

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

3 + elf =