Pressefreiheit = Werberecht?

Dies ist Werbung! Schau gefälligst hin!

Der Streit über Adblocker schwelt schon eine ganze Weile. Aus der Sicht der Website-Besucher ist es nachvollziehbar: Selbstverständlich haben sie das Recht, die Website wahrzunehmen, und sei es auch nur teilweise. Das Recht, nicht die Pflicht! Niemand kann gezwungen werden, auch nur auf einer einzigen HTML-Seite wirklich alles zu lesen oder anzuschauen. Irgendwann ist Schluss, und das entscheidet der Leser.

Die Argumentation der Presseverleger klingt hingegen etwas abstrus: Laut Heise-Artikel argumentieren diese, durch Werbeblocker entgingen ihnen “jährliche Einnahmen in Millionenhöhe”. Dadurch sei die Finanzierung der Presseerzeugnisse nicht möglich, wodurch sie die Pressefreiheit gefährdet sehen.

Aus meiner Sicht wird hier das Recht des Users, sich gemäß Art. 5 GG Abs. 1 “aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”, gegen das Recht der Verlage, beliebig Werbung zu schalten, ausgespielt. Ich persönlich kann allerdings in dem zweifellos vorhanden Recht auf Werbung keinerlei Pflicht des Konsumenten erkennen, diese auch zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Ob der User nun bewusst oder unbewusst wegschaut und daher nicht anklickt, ob er Websites mit nervender Flackerwerbung letztlich gar nicht mehr aufruft, oder ob er mittels eines technischen Hilfsmittels die Werbung gar nicht zu sehen bekommt, ändert im Ergebnis nichts: Der Werbetreibende macht mit diesem User keinen Umsatz.

Ich verstehe nicht, wieso Wegschauen und Nichtaufrufen erlaubt sein soll (jedenfalls klagt dagegen offenbar keiner), dies per Software zu unterstützen aber nicht. Seltsam ist aber, wenn der Adblocker bestimmte Werbung dann doch zulässt, nämlich genau dann, wenn der Werbetreibende dafür bezahlt hat. Und da sind wir endlich beim cui bono angelangt: Es geht letztlich doch nur um Geld.

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