Seit mindestens 20 Jahren gibt es sie, und von Anfang an waren sie ein Dorn im Auge des Users. Dabei nutzen wir sie wohl täglich und profitieren auch davon: Die Cookies, des einen Freud’, des anderen Leid.
Dabei ist es eigentlich nicht schwer, sich von ihnen zu lösen. Wohl jeder gängige Browser verfügt heute über Einstellungen, die es erlauben, Cookies komplett abzulehnen, komplett zuzulassen oder dieses Verhalten individuell pro Website festzulegen. Auch die Lebensdauer kann eingestellt werden: Bis zum Ende der Sitzung oder bis zum Ende der Gültigkeit des Cookies sind sicher die üblichen Auswahlmöglichkeiten. Bei Firefox finden sich diese Einstellungen im Menü unter “Einstellungen –> Datenschutz”. Hier kann sich der interessierte User sogar anzeigen lassen, welche Cookies sein Browser gerade gespeichert hat und was sie enthalten. Keine Katastrophe also.
Doch irgendwie habe ich den Eindruck, dass seit einiger Zeit Jagd auf die Kekse gemacht wird. Auf allen möglichen Websites tauchen plötzlich Meldungen auf, dass diese Seite Cookies speichert und ich bestätigen soll, dass ich damit einverstanden bin. Die Rechtsunsicherheit für die Betreiber von Websites scheint dabei so groß zu sein, dass schon das unwichtigste Cookie zu einer Abmahnung führen kann. Typisch. Statt aufzuklären und Alternativen anzubieten, wird munter verklagt. Leute, wir müssen den Amis doch nun wirklich nicht jeden Scheiß nachmachen, oder?
Cookies und Werbebanner
Nachdem ich wie gesagt meine Website in eine Gelddruckmaschine verwandeln möchte, habe ich mir natürlich die Bedingungen der Werbebanner, die ich möglicherweise einbauen will, näher angeschaut. Mein Gedanke, ein paar Fachbücher zu verlinken und am Interesse meiner Besucher mit zu verdienen, wurde dabei entscheidend gedämpft. Der Anbieter buecher.de zum Beispiel formuliert das so:
Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn (…) der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.
Ich vermute mal, dass es sich um den “freiwilligen und bewussten Klick” auf den Werbebanner handelt. Das ginge ja noch in Ordnung. Seltsamer klingt dann allerdings folgender Passus:
(…) darf nicht über Add-ons oder vergleichbare dynamische Tools beworben werden
Heißt das jetzt, dass ich AdRotate nicht verwenden darf, weil es ja den Banner anzeigt und auch ein dynamisches Tool ist? Oder ist das kein Problem, weil es ja ein “Plug-in” und kein “Add-on” ist? Und was ist überhaupt ein “dynamisches Tool”?
Und als ich für diesen Artikel dann noch ein Aufmacherbild gesucht habe, fiel mir dieser Artikel von Netzpolitik ein. Dann lasse ich das doch lieber mit den Keksen.
Und ich dachte, es ginge nur darum, einen Banner einzubauen und dem ganzen seinen Lauf zu lassen. Ich wollte für die paar Kröten nicht extra noch Jura studieren.
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