What’s up? – Schluss mit Lustig!

Ich akzeptiere die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht. Daher werde ich meinen Account demnächst schließen. Selbst wenn (falls!) WhatsApp in den kommenden Wochen seine neuen Bedingungen massiv entschärfen sollte, wird das nichts an meinem Entschluss ändern, denn das (ohnehin nur sehr schwach ausgeprägte) Vertrauen ist nun endgültig zerstört. Im Folgenden will ich einige Gründe benennen, warum das so ist und warum ich mich entschlossen habe, diesen Dienst nicht weiterhin zu nutzen.

Lass uns zunächst ein wenig in der Geschichte kramen. Anno domini 2009 begann alles damit, dass ein schöner neuer Messenger auf den Markt kam. Der Name war und ist zugegebenermaßen sehr kreativ. Aus der in breitestem Slang ausgesprochenen englischen Frage “what’s up?” wurde “Whats app?”, gesprochen “wottsäpp?”. Es muss die Zeit gewesen sein, als das virale Video eines Schwarzen durch das Netz ging, der mit einem “wotts-ääääääp?” und extrem verzerrten Gesichtszügen Karriere gemacht hat. Wie gesagt, sehr kreativ.

Kreativ, weil beruhigend, war auch die Behauptung, “deine Nachrichten sind vollständig verschlüsselt” (aus dem Gedächtnis zitiert). Wie sich bei einer eingehenden Analyse später herausstellte, betraf dies nur die SSL-Verbindung zwischen Endgerät und Whatsapp-Servern. Dass die Nachrichten auf den Servern unverschlüsselt eine Zeit lang gespeichert wurden, verschwieg man vorsichtshalber.

Dann kam vor zwei Jahren die Übernahme durch Facebook. Alle Welt schrie auf, weil ja jetzt alle Daten an das große böse Social Network übertragen würden. Das hat jedoch wohl kaum jemanden daran gehindert, Whatsapp weiterhin zu benutzen, das heute über 1 Milliarde Benutzer hat. Man begegnete damals den Bedenken mit der Zusicherung, die Daten seien sicher und würden nicht mit Facebook geteilt. Das erinnert mich an Norbert Blüm und seinen Ausspruch “die Rente ist sicher”. Alles Lügen!

Im Frühjahr 2016 wurde alles noch viel besser. Als die von “TextSecure” (heute “Signal”) von Open Whisper Systems übernommene Technik der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten auch in Whatsapp Einzug hielt, wurde dies wiederum mit großem Brimborium (Verzeihung, heute sagt man ja “medienwirksam” dazu) angekündigt. Dass die Nachrichten auf den Endgeräten (im Gegensatz zu Signal) weiterhin unverschlüsselt gespeichert wurden, verschwieg man vorsichtshalber. Und dass auch eine aktive und funktionsfähige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Erhebung und Weitergabe von Verkehrsdaten (“Metadaten”) nicht verhindert, das interessiert sowieso nur Nerds und berufsmäßige Paranoiker.

Schöne neue Welt

Whatsapp-RichtlinienIm August 2016 kündigte Whatsapp an, demnächst neue Nutzungsbedingungen einzuführen. Man möge diesen doch bitte gelegentlich zustimmen oder die Nutzung des Dienstes einstellen. Die entsprechende Aufforderung erschien in der nachfolgenden Zeit alle paar Tage, doch zunächst konnte man rechts oben auf “nicht jetzt” klicken. Schauen wir uns diese Bedingungen (LINK) doch mal im Detail an. Ich bin natürlich kein Jurist und kann hier nur meine Interpretation und meine Meinung kundtun. Aber das reicht wohl, denn schließlich richten sich solche Nutzungsbedingungen an Nutzer, nicht an Anwälte. Also müssen Nutzer sie verstehen. Jedes Missverständnis geht dabei zu Lasten desjenigen, der die Nutzungsbedingungen verfasst hat. Ich glaube, so eine Vorschrift gibt es im deutschen Recht, und was auch immer WhatsApp uns weiß machen will, das, und nur das, halte ich für relevant.

Interessant ist bereits zu Beginn der neuen (alten?) Regelungen, dass ich “regelmäßig die Telefonummern von WhatsApp-Nutzern und (meinen) sonstige Kontakten zur Verfügung” zu stellen habe, was als Pflicht formuliert ist. Dazu muss ich bestätigen, dass ich dazu berechtigt bin, dies zu tun. Im Grunde verbietet dies jedem Deutschen bereits, WhatsApp zu benutzen, denn ich glaube kaum, dass irgendjemand in Deutschland pauschal dazu berechtigt ist, alle Telefonnummern in seinem Adressbuch einem beliebigen Unternehmen zu überlassen. Ich jedenfalls habe niemandem diese Berechtigung gewährt. Hier könnte sich der erste Konflikt zum deutschen Datenschutzrecht ergeben, denn bei einer Weitergabe personenbezogener Daten muss ich meines Wissens die Erlaubnis des Inhabers einholen. Originellerweise wird gleich im nächsten Absatz behauptet, “WhatsApp ist deine Privatspähre sehr wichtig”. Also verstehe ich das richtig: Meine Privatsphäre ist ihnen wichtig, aber meine Nummer über den Umweg des Adressbuches eines anderen WhatsApp-Teilnehmers zu kriegen, ist ok? Was ist das denn für eine Falschheit?

Immerhin ist es überaus beruhigend, dass WhatsApp nicht für rechtswidrige, bedrohliche, hasserfüllte oder rassistisch/ethnisch anstößige Aussagen verwendet werden darf. Das ist toll, so ist wenigstens sichergestellt, dass Kriminelle und Terroristen sich nicht über WhatsApp zu Straftaten verabreden. Oh Mann, was interessiert es einen, der sich sowieso in die Luft sprengen will, ob er gegen die Nutzungsbedingungen eines amerikanischen Unternehmens verstößt? Eines Unternehmens eines Landes also, dass er (oder sie) als Feind betrachtet, wenn wir mal nur die pseudo-religiös motivierten Achmeds betrachten?

Meine Daten sind nicht meine Daten

Gemäß den neuen Richtlinien soll ich dann WhatsApp eine weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Informationen, die ich hochlade, übermittele, sende oder empfange (sinngemäß zitiert) gewähren. Also im Klartext, alles was ich schreibe und alle Bilder die ich poste, kann von WhatsApp beliebig weiter verwertet werden. Wenn ich also das neueste Katzenbild, den Sonnenuntergang im Urlaub oder die Aktfotos meiner Frau demnächst in einer Bildagentur wiederfinde, darf ich nichts dagegen tun. Ach, und falls es irgendwelche Streitfälle gibt, gilt laut den neuen (alten?) Nutzungsbedingungen angeblich ausschließlich kalifornisches Recht, das ja auch jeder Mensch auf dieser Welt kennt!

Und im Zweifelsfall ist natürlich die englische Version der Bedingungen rechtlich bindend. Alle Missverständnisse sind bestimmt nur Übersetzungsfehler, und schließlich kann auch jeder auf dieser Welt gut genug Englisch, um diesen Kauderwelsch zu verstehen. Aber mal Butter bei die Fische: Ich bin Deutscher Staatsbürger, und zumindest bei Privatpersonen gilt die Vorschrift, dass gefälligst am Wohnsitz des Beklagten zu klagen ist und somit sicher auch das lokale Recht relevant ist. Wäre es anders, brauchten wir uns um kanadische Server mit Nazipropaganda keine Sorgen zu machen, denn dann wären die ruck-zuck weggeklagt.

Interessant ist auch: “Wir können deine Informationen an jedwedes unserer verbundenen Unternehmen oder Nachfolgeunternehmen bzw. jeden neuen Besitzer übertragen.” Mit anderen Worten: Mach dir keine Sorgen um deine Daten, wir sorgen für eine weltweite Datensicherung.

Im Gegensatz dazu reagiert WhatsApp auf ein Reverse Engineering seiner Software absolut allergisch. Also das geht ja gar nicht, einfach unsere Daten zu nehmen und damit zu machen was ihr wollt! Da könnte ja jeder kommen!

Mein Geld ist nicht mein Geld

Und was ist mit dem Geld? Ursprünglich hieß es, WhatsApp koste 98 Euro-Cent im Jahr. Nicht dass davon irgend jemand satt würde! Davon ist inzwischen eh nicht mehr die Rede. Dafür wollen sie sich das Recht vorbehalten, zukünftig beliebige Kosten für ihre Dienste zu erheben.

Und in dem Kapitel “Freistellungen” steht, dass ich WhatsApp von allen Kosten im Zusammenhang mit auch nur angeblichen Verstößen gegen deren Nutzungsbedingungen freizustellen habe, einschließlich “angemessener Anwalts- und Gerichtskosten”. Wer wiederum definiert, was “angemessen” ist, geht daraus nicht hervor. Für mich klingt das so, als ob z.B. WhatsApp/Facebook mich wegen einer Verletzung der Nutzungsbedingungen verklagen kann (solange ist das dann nämlich ein “angeblicher Verstoß”) und ich auch dann, wenn ich freigesprochen werde, deren Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen habe (vor einem deutschem Gericht ist das in der ersten Instanz meines Wissens nicht der Fall). Einfacher kann man niemanden ärgern, der sich vielleicht durch einen Blogartikel über die neuen Nutzungsbedingungen beschwert.

Änderungen vorbehalten

Jetzt wird es lustig. “Wir können diese Bedingungen ändern oder aktualisieren. Wir werden dich ggf. (Hervorhebung von mir) von Änderungen an unseren Bedingungen in Kenntnis setzen (…). Durch deine weitere Nutzung unserer Dienste bestätigst du deine Annahme unserer geänderten Bedingungen.” Sie informieren mich also nur “gegebenenfalls” über eine Änderung. Ich müsste mir also täglich diese Nutzungsbedingungen komplett durchlesen, für den Fall, dass sich etwas geändert hat, das sie nicht für wichtig genug hielten, um es mir mitzuteilen. Als ob ich nichts anderes zu tun hätte!

Klartext: Mal eben die Nutzungsbedingungen ändern, niemanden davon informieren (nach deutschem Recht halte ich das für fragwürdig, denn bei sowas habe ich immer ein außerordentliches Kündigungsrecht), und dann heftig drauflos klagen. Besonders im Zusammenhang mit dem angestrebten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP, TISA, CETA oder wie es gerade heißt) ist das extrem fragwürdig.

Fazit

All das klingt schon so, als ob man dem niemals zustimmen würde, wenn man es klaren Kopfes lesen würde. Aber wer liest schon Nutzungsbedingungen, wenn er drauf und dran ist, so ein cooles Proggy zu verwenden, das ja schließlich jeder hat?

Aber alles das wird endgültig zur Farce, wenn man den ersten Absatz der “WhatsApp-Datenschutzrichtlinie” dagegen hält:

“Respekt für deine Privatsphäre ist in unseren Genen programmiert. Seit dem Start von WhatsApp sind wir bestrebt, unserer Dienste unter Beachtung einer Reihe von strengen Datenschutzgrundsätzen aufzubauen.”

Aus einigen der oben genannten Gründen  habe ich lange Zeit auf WhatsApp verzichtet. Trotz dieser Bedenken (und weil es ja “jeder” hat), habe ich vor ein paar Monaten doch damit begonnen, es zu verwenden. Und wegen der weiteren obigen Ausführungen werde ich nun doch wieder darauf verzichten, auch wenn — oder besser falls — WhatsApp/Facebook diese Regeln doch noch entschärfen sollte. Auch die Abschaltoption ändert nichts daran. Denn bei Vertrauensmissbrauch halte ich es genau so, wie es in einigen Vorschriften im deutschen Strafrecht heißt: “Schon der Versuch ist strafbar!”

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1 Kommentar

  1. Es kommt Bewegung in die Sache, siehe dazu “Threema lockt WhatsApp-Nutzer mit Sonderpreis” auf http://www.heise.de/newsticker/meldung/Threema-lockt-WhatsApp-Nutzer-mit-Sonderpreis-3314290.html

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