Heute sind wir alle gelinkt

Seit unserer Kindheit trifft uns immer mal wieder der Vorwurf, an irgend etwas “schuld” zu sein. Es würde mich nicht wundern, wenn das Wort “Entschuldigung” so ziemlich das meist gehasste Wort unter Kindern wäre. Denn es wird von Kindern meist dann verlangt, wenn Erwachsene der Meinung sind, dass diese etwas falsch gemacht haben. Die Kinder sehen das erfahrungsgemäß in der Regel ganz anders.

Ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtssystems ist aus meiner ganz persönlichen Sicht, dass ich nur für etwas bestraft werden kann, was ich selbst gemacht habe. Da hinter steckt der Begriff der Verantwortlichkeit. Ausnahmen sind das bekannte “Eltern haften für ihre Kinder”, was so pauschal aber vermutlich auch nicht korrekt ist (wie z.B. ein Focus-Artikel deutlich machte). Denken wir nur an den Straßenverkehr: Angenommen, Hugo fährt bei Rot über die Kreuzung. Wieso sollte Eva (anstatt Hugo) dafür bestraft werden? Wenn jemand anderer sich falsch verhält, versuchen zwar auch einige Leute gern, mir deswegen ein schlechtes Gewissen einzureden, aber aus juristischer Sicht wird das kaum zum Erfolg führen. “Die Wähler sind schuld, wenn die AfD gewinnt, sie hätten ja mehr Werbung für die SPD machen können.”

Im Film findet sich manchmal eine sehr seltsame Konstruktion. Da kommt ein Bösewicht und sagt, “gib mir dein Geld, sonst töte ich dich”. Soweit ist der Fall klar. Doch dann kommt das Abstruse: “Wenn du mir dein Geld nicht gibst, bist du selbst Schuld an deinem Tod!” Verrückt, oder? Der Mörder versucht, seinem Opfer die Schuld für dessen Ermordung zu geben. Jemand, der auf die Situation gar keinen Einfluss hat, soll plötzlich schuld sein, während der Täter sich herausreden will, er wäre ja zu der Tat gezwungen gewesen (nachdem er sie nun mal angekündigt habe).

Schuld sein an fremden Inhalten?

Zurück zum wirklichen Leben. Ein Webseitenbetreiber, sei es nun ein Gelegenheits- oder ein chronischer Blogger, setzt gern Links in seine Artikel. Links, das sind klickbare Texte, die bei einem Klick auf eine andere Website weiterleiten. Man macht das, um weiterführende Informationen zu erwähnen, und es dem Leser einfach zu machen, diesen zu folgen. Links zu Wikipedia sind zum Beispiel üblich, um Fachbegriffe zu erläutern. So finden sich dort auch mehrere Artikel zu dem Begriff “Schuld”. Auch Links auf einen Artikel eines anderen Blogs, der gerade zum Thema passt, werden gern gesetzt. Für Google ist das immer ein Zeichen, dass so ein Blog gut verlinkt ist, was das Ranking verbessert.

Nach einem Beschluss des Landgerichts Hamburg (Az. 310 O 402/16) vom 18.11.2016 haftet der Betreiber einer Website unter gewissen Umständen für einen Link zu einer Seite mit einer Urheberrechtsverletzung. Wie der Heise-Verlag auf seiner Website am 8.12.2016 berichtete, beinhaltete das Ziel dieser Verlinkung eine Seite, auf der ein Foto eingebunden war. Dieses Foto stand unter einer Creative-Commons-Lizenz, die verlangt, dass auf den Urheber und eine Bearbeitung des Fotos in geeigneter Form hingewiesen werden muss. Dies hatte der Autor der Website offenbar unterlassen, was die Urheberrechtsverletzung darstellte. Somit ist zunächst für mich nachvollziehbar, dass der Webseitenbetreiber, der diesen Artikel mit dem Foto eingestellt hatte, einer Unterlassung schuldig ist.

Warum jedoch der Link-Setzer ebenfalls daran schuld sein soll, ist mir nicht klar. Das Gericht folgte damit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (ich habe leider kein Aktenzeichen dazu gefunden) und verlangte von dem Linksetzer, dass er vorab eine entsprechende Überprüfung hätte vornehmen müssen. Soweit ich das verstanden habe, gilt das zwar nur für Webseiten “mit Gewinnerzielungsabsicht”, aber das gilt nach landläufiger Ansicht bereits dann, wenn auch nur der kleinste Werbebanner geschaltet wurde.

Mir kommt der Beschluss ähnlich unlogisch vor wie der Text auf dem Schild, das ich auf einer Toilettentür gefunden habe. Als ob es nur einen Menschen auf dieser Welt gäbe, der potentiell Toiletten verunreinigen würde. Es werden Zusammenhänge konstruiert, die faktisch nicht bestehen. Meine Meinung.

Wann ist ein Link ein Link?

Problematisch wird es nun bei der Frage, wie ein Linksetzer (also z.B. so jemand wie ich) überprüfen kann, ob auf der Zielseite (oder vielleicht sogar der gesamten Website?) irgendwelche Bilder, Texte oder weitere Links urheberrechtlich bedenklich sind. Abgesehen davon, dass ich für so eine Überprüfung überhaupt nicht kompetent bin, würde sich mir auch die Frage stellen, ob ich überhaupt Zeit für so etwas habe, ebenso, was denn eigentlich ein Link ist (klickbarer oder reiner Text?).

Und wenn auch dortige Links wiederum indirekt mitschuldig an einer Urheberrechtsverletzung sein sollten, wie weit müsste ich die Verlinkungskette weiterverfolgen und überprüfen? Müsste ich am Ende das gesamte Internet in die Überprüfung einbeziehen? Müssen wir in der Konsequenz also auf Links zu anderen Webseiten komplett verzichten, nur um nicht eventuell mitschuldig an einer Urheberrechtsverletzung zu werden, auf die wir gar keinen Einfluss haben?

Das sind alles Fragen, die ich nicht beantworten kann, und die das Landgericht Hamburg in Bezug auf seine eigene Webpräsenz auch dem Justitiar des Heise-Verlages nicht beantworten konnte oder wollte (siehe Berichterstattung auf Heise Online).

Fazit

Wie der geneigte Leser sicher bemerkt hat, befinden sich in diesem Artikel keine Links. Statt dessen habe ich versucht, die Quellen einigermaßen verständlich zu beschreiben, so dass mit etwas Aufwand die jeweilige Quelle leicht auffindbar sein dürfte. Dabei sind naturgemäß Suchmaschinen involviert, was gemäß dem angesprochenen Urteil dann wieder diese treffen würde, sofern am Ziel tatsächlich urheberrechtliche Fehler gemacht worden wären.

Man könnte ernsthaft von einem Bärendienst für das Internet sprechen.

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  1. […] sind. Nicht zuletzt durch die Entscheidung, die Betreiber aller gewerblich genutzten Websites für anderer Leute Fehler haftbar zu machen, ist eine ordentliche Verlinkung […]

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