Maulkorberlass

JustiziaAlle Hoffnung ruhte auf der Öffentlichkeit, aber auf die hört in Berlin oder Brüssel offenbar keiner. Warum auch, schließlich gibt der Bürger bei einer Wahl seine Stimme ab. Danach hat er keine mehr.

Diesen Artikel hatte ich bereits vor zwei Jahren begonnen, dann bliebt er leider liegen. Doch das Thema geht mir nun wieder durch den Kopf, denn es gibt schon Gemeinsamkeiten zwischen dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Urheberrichtlinie.


Wir schreiben das Jahr 2017. Das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” ist durchgesetzt. Wir haben es dank dieses wunderhübschen Wortungetüms nun endlich geschafft, Nachbarschaftsstreitigkeiten in das Internet zu verlagern. Jeder mag dann nach Herzenslust die Löschung unliebsamer Äußerungen verlangen, und zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Herausgabe beliebiger personenbezogenen Daten einfordern. Jedenfalls, wenn man den üblichen Informationen in letzter Zeit Glauben schenkt.

Noch vor wenigen Wochen bestand Hoffnung auf die Einkehr des Verstandes in die Hohen Hallen:

Justizminister Heiko Maas (SPD) möchte mit dem Gesetzesentwurf Hate Speech und Fake News im Internet bekämpfen. Mit dem nun beschlossenem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der Pfad geebnet für eine Abstimmung im Bundestag und Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode.

Da der Gesetzesentwurf offenbar in der letzten Phase mehrfach geändert wurde, ist der Inhalt vielleicht auch noch nicht endgültig festgeschrieben. Sollte es jedoch dazu kommen, habe ich wenig Hoffnung, dass wir einfach so weiter leben können wie bisher. Da bereits im persönlichen Gespräch Floskeln wie “das kannst du so nicht sagen” Einzug gehalten haben, glaube ich, dass dies in Zukunft in zunehmendem Maße auch in der Blogosphäre der Fall sein wird. Aus den USA kennen wir den wunderbaren Begriff “political correctness” und dessen übersteigerte Umsetzung, was die Sprache regulieren und Beleidigungen ausgrenzen soll. Was jedoch eine Beleidigung sein soll, entscheidet nicht mehr ein Gericht, auch nicht der gesunde Menschenverstand, sondern einzig und allein der Kläger. Besonders die Tatsache, dass ein saftiges Bußgeld verhängt werden kann, wenn der Löschanweisung nicht umgehend nachgekommen wird, wird eine Auseinandersetzung in der Sache nachhaltig verhindern.

Wie Sabine Frank, die als Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google Deutschland tätig ist, befürchtet, “würden die Anbieter hier ‘im Zweifel’ aber löschen, was die Kommunikationskultur nachhaltig verändern werde”. (Quelle: Heise Online)

Der Orwell’sche Staat, er lebe hoch!


Zurück in 2019 muss man sagen, dass es offenbar doch nicht so schlimm wurde. Oder sollten diverse überraschend zurückgezogene Artikel großer Medienhäuser einen verdeckten Hinweis darauf geben, dass da doch mehr im Gange ist als Otto Normalbürger mitbekommt? Denn “Hate Speech” und solche Sachen gibt es ja immer noch, oder?

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