Kein Bild sagt nicht mehr 1000 Worte!

Mensch (Symbolbild)

Mensch (Symbolbild)

“Der ungenannte Redner referierte über das unter Datenschutz stehende Thema auf der nicht erwähnten Veranstaltung in äußerst bewegender Weise.” Wenn alles, was auf eine Person hindeuten könnte, unter Datenschutz steht, bedeutet das, dass eine Berichterstattung über eine Veranstaltung dann nur noch in diesem Stil erfolgen und mit Strichmännchen visualisiert werden darf?
 

Fotos von Tieren, Fotos vom Essen, Landschaften, Bauwerke, bleibende Kunstwerke … aber um Gottes Willen keine Menschen! Glaubt man diversen Veröffentlichungen in letzter Zeit, dann muss ich in Zukunft von jedem abgebildeten Menschen bereits bevor ich das Foto mache eine schriftliche Einwilligungserklärung haben. Die Alternative wäre vielleicht, die Gesichter zu verpixeln, aber das müsste dann ja bereits in der Kamera geschehen. Außerdem muss ich im Nachhinein von jedem abgebildeten Menschen eine solche Erklärung vorweisen können.

Ich habe keine Ahnung, ob die DSGVO wirklich so weitgehend ist, und ob nicht die bisher gültigen Regeln aus dem Kunsturhebergesetz (KUG) und insbesondere die etablierte Rechtsprechung weiterhin gültig sind. Sucht man im Netz, findet man naturgemäß alles, und die Bewertung der Aussagen ist wahrlich nicht einfach. Ich bin kein Jurist. Dr. Datenschutz schreibt in dem Artikel vom Dezember 2017:

Gem. Art. 85 Abs. 2 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich. Sofern also eine Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen zu diesen Zwecken erfolgt, verbleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung ein eigener Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers.

Im Rahmen der Berichterstattung von Veranstaltungen, die ich in diesem Blog bereits häufiger veröffentlicht habe, könnte ich mich auf die “journalistischen Zwecke” berufen — zumal ich auch im Besitz eines Presseausweises (DVPJ) bin. Die Frage ist für mich allerdings, ob dieser “Regelungsspielraum” nur ausgenutzt werden darf, oder durch bereits erlassene Gesetze und die Rechtsprechung schon ausgenutzt ist. Wie gesagt, ich bin kein Jurist.

Sicherheitshalber habe ich dennoch heute alle Fotos aus diesem Blog, die erkennbar Menschen gezeigt haben, gelöscht. Eine Ausnahme sind Fotos aus Pixabay, die unter der Lizenz “CC0” stehen. Damit ist zumindest mein persönliches Internet ein wenig ärmer geworden. “Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte” lautet ein bekannter Spruch. Dann muss ich euch jetzt wohl bedingungslos zulabern — sozusagen als Ersatzhandlung. Immerhin ist das hier ja ein Blog, keine Fotogalerie.

Oder ich poste nur noch Katzenfotos. Das kann ich auch.

Katzenfoto

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1 Kommentar

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Datenschutz bei Fotos. Gut zu wissen, dass man vor Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung benötigt. Wir wollen eine Fotobox für eine Veranstaltung aufstellen und wollten uns daher dazu informieren.

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